Therapie

Die Therapie richtet sich an Patienten mit kognitiver Beeinträchtigung und einer entsprechender Therapieindikation.

Es handelt sich hierbei um

  • Sexualstraftäter mit kognitiver Beeinträchtigung, die rechtskräftig verurteilt wurden und bei denen das Gericht eine Therapieweisung ausgesprochen hat

 

  • Patienten mit einer psychischen Störung, bei denen aufgrund von sexuellem Problemverhalten eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist

Die Therapie setzt sich zusammen aus dem Grundkurs, dem Zusatzkurs und -falls indiziert- (kriminal)therapeutischen Einzelgesprächen.